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Goldenes Fluid

Ad hoc

Als börsennotierte Aktiengesellschaft ist FUCHS PETROLUB SE nach § 15 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) verpflichtet, kursbeeinflussende Tatsachen unverzüglich zu melden und zu veröffentlichen. Gemeint sind damit Umstände, die nicht öffentlich bekannt sind, einen Bezug zur Aktiengesellschaft oder zu deren Insiderpapieren aufweisen und geeignet sind, den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen (sogenannte Insiderinformationen).

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FUCHS PETROLUB SE beschließt Rückkauf von Stammaktien und Vorzugsaktien

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FUCHS PETROLUB SE: Amtsniederlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden

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FUCHS schließt schwieriges Geschäftsjahr 2020 erfolgreich ab

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FUCHS PETROLUB SE gibt vorläufige Zahlen für die ersten neun Monate 2020 und neuen Ergebnisausblick (EBIT) für das laufende Geschäftsjahr bekannt

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FUCHS PETROLUB SE gibt neuen Ergebnisausblick für das laufende Geschäftsjahr bekannt

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FUCHS PETROLUB mit Umsatz- und Ergebnisrückgang im ersten Halbjahr 2019 - Erholung in der zweiten Jahreshälfte 2019 nicht erkennbar

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