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FUCHS-Förderpreis für soziale Projekte

Mit dem Förderpreis unterstützt die FUCHS SE soziale Projekte von gemeinnützigen Institutionen aus Mannheim. Der FUCHS-Förderpreis ist eine wichtige Säule unseres gesellschaftlichen Engagements und steht unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters. Mit der jährlich zur Verfügung gestellten Fördersumme können in der Regel zwischen 10 und 15 Projekte unterstützt werden. Die Preisträger werden in Kooperation mit der Stadt Mannheim, Fachbereich Arbeit und Soziales, ausgewählt und im Rahmen der Förderpreisverleihung bekannt gegeben.

Wer wird beim FUCHS-Förderpreis ausgezeichnet?

  • Im Fokus stehen soziale Projekte kleinerer Einrichtungen, die keine anderen Fördermittel erhalten
  • Wir fördern Projekte, die sich an die verschiedensten Zielgruppen richten: Kinder, Senioren, Menschen mit körperlicher oder geistiger Einschränkung, Migranten und viele mehr
  • Nachhaltiges Wirtschaften und innovative Entwicklungen sind uns auch beim gesellschaftlichen Engagement wichtig, daher vergeben wir unter den ausgewählten Preisträgern einen Zusatzpreis für besonders herausragende Projekte:
  • „Projekt des Jahres - Nachhaltigkeit“
  • „Projekt des Jahres - Innovation“

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich zu bewerben?

  • Sitz der Institution muss Mannheim sein oder die Umsetzung des Projekts muss den Menschen in Mannheim zugutekommen
  • Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks
  • Sozialer Charakter des Projekts

Wie bewerbe ich mich?

Was passiert nach der Bewerbung?

  • Die Anträge werden in Abstimmung mit der Stadt Mannheim beurteilt und die Preisträger ausgewählt
  • Alle Bewerber werden zur FUCHS-Förderpreisverleihung eingeladen
  • Die offizielle Bekanntgabe der Preisträger erfolgt erst bei der Verleihung
  • Nach der Veranstaltung wird die zweckgebundene Auszahlung des Förderpreises von der Stadt Mannheim abgewickelt
  • Der vom Preisträger angegebene Verwendungszweck ist einzuhalten und innerhalb von zwei Jahren muss ein Verwendungsnachweis bei der Stadt Mannheim vorgelegt werden

Hinweis: Fördermittel können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt werden. Ein Rechtsanspruch auf Mittelbewilligung besteht nicht.

Kontakt
+49 (0) 621-3802-0